Einheitliche Bestimmungen für Konzertbesuche können wir Ihnen nicht mitteilen. Sofern uns jedoch nähere Informationen vorliegen, werden wir diese auch im Informationstext bei der jeweiligen Veranstaltung anführen.
Örtliche Behörden oder auch die jeweiligen Veranstalter können im Rahmen des Jugendschutzgesetzes (Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.help.gv.at) für jedes Konzert besondere Regelungen treffen. Wir können daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass Minderjährigen ohne Begleitung von Erziehungsberichtigen Einlass gewährt wird.
Örtliche Behörden oder auch die jeweiligen Veranstalter können im Rahmen des Jugendschutzgesetzes (Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.help.gv.at) für jedes Konzert besondere Regelungen treffen. Wir können daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass Minderjährigen ohne Begleitung von Erziehungsberichtigen Einlass gewährt wird.